§ 20 RechZahlV - Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.