Open user menu
§ 31 RechZahlV - Konzernrechnungslegung
Stand 15.06.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 31 Konzernrechnungslegung
Auf den Konzernabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 30 entsprechend anzuwenden.