- 1.
der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Dokumentation,
- 2.
Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch die künstliche optische Strahlung,
- 3.
dem Wellenlängenbereich der künstlichen optischen Strahlung,
- 4.
dem Stand der Technik bezüglich der Tätigkeiten und der Arbeitsverfahren sowie zu den technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
- 5.
den Lösungsvorschlägen, wie die Exposition der Beschäftigten reduziert werden kann, um die Expositionswerte einzuhalten, sowie einen Zeitplan hierfür.