- 1.
der Erwerb dinglicher Rechte oder langfristiger schuldrechtlicher Ansprüche, die die Nutzung der für den Netzanschluss benötigten Grundstücke ermöglichen,
- 2.
die Beantragung der für den Netzanschluss und die LNG-Anlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen,
- 3.
die Freigabe der Netzanschlussarbeiten durch den Anschlussnehmer,
- 4.
das Bestellen der erforderlichen Anschlusstechnik,
- 5.
der Beginn der Baumaßnahmen,
- 6.
die Fertigstellung der Baumaßnahmen und
- 7.
der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.