§ 11 PAuswV - Muster für den Personalausweis
§ 11 Muster für den Personalausweis Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.