§ 12 PAuswV - Muster für den vorläufigen Personalausweis
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§ 12 Muster für den vorläufigen PersonalausweisDer vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anhang 2 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.