§ 12a PAuswV - Muster für den Ersatz-Personalausweis
§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anhang 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.