§ 36d PAuswV - Muster der eID-Karte
§ 36d Muster der eID-Karte Die eID-Karte ist nach dem in Anhang 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1 entsprechend.