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§ 36d PAuswV - Muster der eID-Karte
Stand 30.06.2021
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§ 36d Muster der eID-Karte
Die eID-Karte ist nach dem in Anhang 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1 entsprechend.