die Nachfrage nach Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern,
2.
die Erbringung oder Durchführung von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern oder
3.
die Entwicklung von Märkten für Energiedienstleistungen und von anderen Energieeffizienzmaßnahmen beeinträchtigen könnten.
Diskussion zu § 5 EDL-G
LX
09.07.2025 00:25
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