- a)
die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens der Datenfernübertragung,
- b)
das Nähere über Form, Verarbeitung und Sicherung der zu übermittelnden Daten,
- c)
die Art und Weise der Übermittlung der Daten,
- d)
die Zuständigkeit für die Entgegennahme der zu übermittelnden Daten,
- e)
die Mitwirkungspflichten Dritter und deren Haftung, wenn auf Grund unrichtiger Erhebung, Verarbeitung oder Übermittlung der Daten Steuern verkürzt oder Steuervorteile erlangt werden,
- f)
die Haftung des Datenübermittlers für verkürzte Steuern oder für zu Unrecht erlangte Steuervorteile, wenn der Datenübermittler sich keine Gewissheit über die Identität des Auftraggebers verschafft hat,
- g)
den Umfang und die Form der für dieses Verfahren erforderlichen besonderen Erklärungspflichten des Steuerpflichtigen oder Antragstellers.