Familienname, Vornamen des Bewerbers: ..........
Tag der Geburt: ..........
Ort der Geburt: ..........
Wohnort: ..........
Straße/Hausnummer: ..........
Nummer des Personalausweises: ..........
Untersuchungsbefund vom.......... über
– Zentrale Tagessehschärfe nach DIN 58220
– Farbensehen
– Gesichtsfeld
– Stereosehen
– Kontrast- oder Dämmerungssehen
Aufgrund der von mir nach Teil 1 erhobenen Befunde wurden die in Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-​Verordnung geforderten Anforderungen
erreicht, ohne Sehhilfe
erreicht, mit Sehhilfe
nicht erreicht
Auflagen/Beschränkungen erforderlich
nein
ja,
Das Zeugnis ist 2 Jahre gültig.
Die Identität des Untersuchten wurde geprüft.
.......... , den..........
Stempel und Unterschrift des Augenarztes
Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3)
Fahrerlaubnisprüfung
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 46 - 57;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1.
Theoretische PrüfungEinzelheiten der theoretischen Prüfung ergeben sich auch aus der Prüfungsrichtlinie für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in der jeweils geltenden Fassung, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird.
1.1
PrüfungsstoffGegenstand der Prüfung sind Kenntnisse in den Sachgebieten des Anhangs II Abschnitt A Nummer 2 bis 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18; L 169 vom 28.6.2016, S. 18) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/933 der Kommission vom 29. Juni 2018 zur Berichtigung der deutschen Fassung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 165 vom 2.7.2018, S. 35) und in den folgenden Sachgebieten:
1.
Gefahrenlehre
2.
Verhalten im Straßenverkehr
3.
Vorfahrt, Vorrang
4.
Verkehrszeichen
5.
Umweltschutz
6.
Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge
7.
Technik
8.
Eignung und Befähigung von Kraftfahrern.
Der Prüfungsstoff bildet die Grundlage für den Fragenkatalog. Der Fragenkatalog ist Teil der Prüfungsrichtlinie nach Nummer 1.
1.2
Form und Umfang der Prüfung, Zusammenstellung der Fragen, Bewertung der Prüfung