i)
Kroatisch,
j)
Spanisch,
k)
Türkisch,
l)
Hocharabisch.
1.4
(weggefallen)
2.
Praktische PrüfungEinzelheiten der praktischen Prüfung ergeben sich auch aus der Prüfungsrichtlinie für die praktische Fahrerlaubnisprüfung in der jeweils geltenden Fassung, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird.
2.1
PrüfungsstoffDie Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
2.1.1
Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
2.1.2
Abfahrtkontrolle (nur bei den Klassen C, C1, D, D1 und T).Handfertigkeiten (nur bei den Klassen D und D1).
2.1.3
Verbinden und Trennen von Fahrzeugen (nur bei den Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E und T).
2.1.4
Grundlage für die Durchführung der Grundfahraufgaben ist der Fahraufgabenkatalog. Der Fahraufgabenkatalog ist Teil der Prüfungsrichtlinie nach Nummer 2.
2.1.4.1
Bei den Zweiradklassen
2.1.4.1.1
Bei den Klassen A, A1 und A2
a)
Obligatorisch
aa)
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit,
bb)
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
cc)
Ausweichen ohne Abbremsen,
dd)
Ausweichen nach Abbremsen,
b)
Alternativ, wobei aus den Doppelbuchstaben aa und bb je eine Aufgabe auszuwählen ist:
aa)
Slalom oder Langer Slalom,
bb)
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs.Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben. Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
2.1.4.1.2
Bei der Klasse AM
a)
Obligatorisch
aa)
Slalom,
bb)
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
b)
Alternativ, wobei aus den Doppelbuchstaben aa und bb je eine Aufgabe auszuwählen ist:
aa)
Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen,
bb)
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
2.1.4.2
Bei der Klasse B
a)
Alternativ, wobei eine Aufgabe geprüft werden muss:
aa)
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
oder
bb)
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung),
b)
Alternativ, wobei zwei Aufgaben geprüft werden müssen:
aa)
Umkehren,
bb)
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)