- 2.4
- Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen (§ 48 Absatz 1 oder 7)
- 2.5
- Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung führt (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre – § 48a Absatz 2)
B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
- 1.
- Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:
- 1.1
- Straftaten nach dem StrafgesetzbuchFahrlässige Tötung (§ 222)Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt
- 1.2
- Straftaten nach dem StraßenverkehrsgesetzKennzeichenmissbrauch (§ 22)
- 2.
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes,soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt.
Anlage 13 (zu § 40)
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Fundstelle BGBl. I 2014, 363 – 367;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Fundstelle BGBl. I 2014, 363 – 367;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten:
- 1.
- mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist:
laufende
NummerStraftat Vorschriften 1.1 Fahrlässige Tötung § 222 StGB 1.2 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 1.3 Nötigung § 240 StGB 1.3a Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315 StGB 1.4 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315b StGB 1.5 Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB 1.6 Verbotene Kraftfahrzeugrennen § 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB 1.7 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB 1.8 Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB 1.9 Vollrausch § 323a StGB 1.10 Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB 1.11 Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins § 21 StVG 1.12 Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG - 2.
- mit zwei Punkten