- Wiederherstellung der Kraftfahreignung unterhalten oder in den vergangenen 2 Jahren unterhalten haben oder
- c)
- eine vertragliche oder anderweitige rechtliche oder wirtschaftliche Beziehung zu einem Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung unterhalten, die die zu begutachtenden wissenschaftlichen Grundlagen und Kurse einsetzen.
- 3.
- Die Gutachter müssen über verfahrensbezogene fachliche Kompetenz in klinischer oder pädagogischer Psychologie verfügen. Jeder Gutachter muss insbesondere nachweisen können
- a)
- eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Anwendung psychologischer Interventionsverfahren zur Behandlung und Beurteilung von substanzbezogenen Problemen oder abweichendem Verhalten bei Erwachsenen, nachzuweisen durch den beruflichen Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und sonstige Referenzen, sowie
- b)
- Veröffentlichungen zu einschlägigen Themen in Fachzeitschriften oder Fachbüchern.
Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2)
Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (Fundstelle: BGBl. I 2013, 3930 - 3932)
Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (Fundstelle: BGBl. I 2013, 3930 - 3932)
- 1.
- Baustein „Seminarüberblick“
Lehr-Lernziele
Der Seminarteilnehmer kann …Lehr-Lerninhalte Lehr-Lernmethoden Medien/Materialien 1.1 … den organisatorischen Ablauf des Fahreignungs-
seminars beschreiben.– Anzahl der Teilmaß-
nahmen und Module
– Zeitliche Vorgaben zu den Teilmaßnahmen, zu den Modulen und zur GesamtmaßnahmeLehrvortrag Folien-
Präsentation/Film
Merkblatt
„Seminarüberblick“1.2 … die wichtigsten Lehr-Lerninhalte und Lehr-
Lernmethoden der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme wiedergeben.– Bausteinstruktur und
-inhalte
– Lehr-Lernmethoden1.3 … den Inhalt der Vertraulichkeitsversicherung
darlegen.– Vertraulichkeits-
versicherung1.4 … die Voraussetzungen
der Seminaranerkennung und die möglichen
Konsequenzen einer Nichterfüllung benennen.– Anwesenheit
– Aktive Mitarbeit
– Hausaufgaben-
bearbeitung
– Keine offene
Ablehnung
– Konsequenzen der Nichterfüllung der
Voraussetzungen1.5 … die wesentlichen
Inhalte der verkehrs-
psychologischen Teilmaßnahme skizzieren.– Überblick über die
Inhalte der verkehrspsychologischen
Teilmaßnahme- 2.
- Baustein „Individuelle Fahrkarriere und Sicherheitsverantwortung“