- 3.
- teilnehmerbezogene Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung,
- 4.
- Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung als Hausaufgabe,
- 5.
- Einzelbaustein „Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems“,
- 6.
- tatbezogene Bausteine zu Verkehrsregeln und Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlungen mit folgenden Varianten:
- a)
- Geschwindigkeit,
- b)
- Abstand,
- c)
- Vorfahrt und Abbiegen,
- d)
- Überholen,
- e)
- Ladung,
- f)
- Telefonieren im Fahrzeug,
- g)
- Alkohol und andere berauschende Mittel,
- h)
- Straftaten,
- 7.
- Festigungsbaustein „Übung zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation“ und
- 8.
- Hausaufgabenbaustein „Übung zur Selbstbeobachtung“.
(4) Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme umfasst folgende Bausteine:
- 1.
- Auswertung der Hausaufgaben,
- 2.
- tatbezogene Bausteine zu Risikoverhalten und Unfallfolgen und
- 3.
- Festigungsbaustein „individuelle Sicherheitsverantwortung“.
(5) Die Auswahl der tatbezogenen Bausteine nach den Absätzen 3 und 4 wird vom Seminarleiter in Abhängigkeit von den in den individuellen Fahrerkarrieren dargestellten Verkehrszuwiderhandlungen vorgenommen. Modul 2 der verkehrspädagogi‑
schen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden.
(6) Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme zielt darauf ab, dem Teilnehmer Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verkehrsverhaltens aufzuzeigen. Sie soll beim Teilnehmer Reflexionsbereitschaft erzeugen und Veränderungsbereitschaft schaffen. Sie umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.
(7) Sitzung 1 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme dient der Verhaltensanalyse, der Entwicklung eines funktionalen Bedingungsmodells und der Erarbeitung von Lösungsstrategien. Sie umfasst
- 1.
- die Erarbeitung der auslösenden und aufrechterhaltenden inneren und äußeren Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen als Verhaltensanalyse,
- 2.
- die Erarbeitung der Funktionalität des Fehlverhaltens in Form einer Mittel-Zweck-Relation,
- 3.
- die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit,
- 4.
- die Ausarbeitung schriftlicher Zielvereinbarungen, diese umfassen
- a)
- die Spezifikation des Zielverhaltens in Form von Lösungsstrategien,
- b)
- die Festlegung der Verstärker, Belohnungen und positiven Konsequenzen und
- c)
- die Festlegung der zu erreichenden Schritte
- 5.
- die Hausaufgaben „Selbstbeobachtung des Verhaltens in kritischen Situationen“ und „Erprobung des neuen Zielverhaltens“.