- zubringen. Die Plakette nach Abschnitt 1 Nummer 6 Satz 1 Buchstabe c ist auf dem vorderen und hinteren gemeinsamen Kennzeichenteil jeweils unten sowie auf dem fahrzeugbezogenen Teil des vorderen Kennzeichens, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen müssen, auf dem fahrzeugbezogenen Teil des hinteren Kennzeichens unten anzubringen.
- 1.
- Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
- 1.1
- Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
- 1.2
- Kleinkrafträder
- 2.
- andere Krafträder
- 3.
- andere Kraftfahrzeuge und Anhänger – einzeilig
- 4.
- andere Kraftfahrzeuge und Anhänger – zweizeilig
- 5.
- ErgänzungsbestimmungenWird die Ziffer „1“ verwendet oder enthält eine Zeile weniger Ziffern als die entsprechende Zeile des Musters, so vergrößern sich die Abstände zwischen den Ziffern der Zeile gleichmäßig. Die Farbtöne des Untergrundes, des Randes und der Beschriftung sind dem Farbregister RAL 840 HR zu entnehmen, und zwar für schwarz RAL 9005 und weiß RAL 9001. Als Farbtöne sind bei den Bundesfarben zu wählen für schwarz: RAL 9005, für rot: RAL 3002 und für gold: RAL 1006. Bei Kennzeichen nach Nummer 3 werden die letzten drei Ziffern von den vorhergehenden Ziffern durch einen Gruppenabstand in dreifacher Größe des normalen Abstandes getrennt.
- 1.
- einzeiliges Kennzeichen* Mindestmaß 8 mm
** 8 mm bis 10 mm - 2.
- zweizeiliges Kennzeichen* Mindestmaß 8 mm
** 8 mm bis 10 mm
*** bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm
- **** bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 15 mm bis 30 mm
- 2a.
- Kraftradkennzeichen
- 3.
- verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen* Mindestmaß 6 mm
** 8 mm bis 10 mm
*** 5 mm bis 20 mm - 4.
- ErgänzungsbestimmungenDer Kennbuchstabe „H“ ist der Erkennungsnummer ohne Leerzeichen in gleicher Schriftart anzufügen. Mehr als
- a)
- sieben Stellen (Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 1,
- b)
- fünf Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 2 mit einem Größtmaß von 340 mm oder auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 oder
- c)
- vier Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 2 mit einem Größtmaß von 280 mm oder einem Kennzeichen nach Nummer 2a
- 1.
- einzeiliges Kennzeichen