Anlage 10 (zu § 16a Absatz 5 Satz 1)
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1671 — 1672;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 5 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
Vorderseite
Rückseite
Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach
§ 17 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist

Vorname, Name, Firma


Straße und Hausnummer


Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.

Ort, Datum


Name der Zulassungsbehörde


Unterschrift
Seiten 2 ff.

lfd Nr.FahrzeugklasseFahrzeug-
hersteller
FINHubraumErst-
zulassung
Zul.
Gesamtmasse in kg
Zul. max. Achslast in kgmax.
km/h
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