- 10.
- die Kennziffer des Zulassungsbezirks einschließlich der Gemeindekennziffer,
- 11.
- die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Fahrzeugen, für die dieser Teil ausgefertigt wurde, sowie ein Hinweis über den Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs,
- 12.
- die Nummer der früheren Zulassungsbescheinigung Teil II und ein Hinweis auf deren Verbleib bei Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II,
- 13.
- soweit eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt ist, ein Hinweis darauf,
- 14.
- die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die Vordrucknummer und die Druckstücknummer der Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- 14a.
- die Druckstücknummern der Stempelplaketten,
- 15.
- das Datum der Aushändigung und Rückgabe oder Einziehung der Zulassungsbescheinigung Teil I, wobei im Falle der internetbasierten Wiederzulassung das Datum der Aushändigung entfällt,
- 16.
- Hinweise über die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I als Zweitschrift sowie eines Anhängerverzeichnisses und das Datum der Ausstellung,
- 17.
- bei Ausstellung eines Internationalen Zulassungsscheins ein Hinweis darauf und das Datum der Ausstellung,
- 18.
- eine Vormerkung zur Inanspruchnahme nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz oder dem Verkehrsleistungsgesetz,
- 19.
- folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
- a)
- die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 4 Nummer 3 mitzuteilenden Daten,
- b)
- das Datum des Eingangs der Versicherungsbestätigung,
- c)
- Hinweise auf ein Nichtbestehen oder eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses, die Anzeige hierüber sowie
- das Datum des Eingangs der Anzeige bei der Zulassungsbehörde,
- d)
- bei Maßnahmen der Zulassungsbehörde auf Grund des Nichtbestehens oder der Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Hinweis darauf und
- e)
- den Namen und die Anschrift oder die Schlüsselnummer der früheren Versicherer und jeweils die Daten zu diesen Versicherungen nach Maßgabe der Buchstaben a bis d,
- 20.
- fahrzeugbezogene und halterbezogene Ausnahmegenehmigungen sowie Auflagen oder Hinweise auf solche Genehmigungen und Auflagen,
- 21.
- Hinweise über
- a)
- Fahrzeugmängel,
- b)
- Maßnahmen zur Mängelbeseitigung,
- c)
- erhebliche Schäden am Fahrzeug aus einem Verkehrsunfall,
- d)
- die Eintragung der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs in die Zulassungsbescheinigung Teil I,
- e)
- die Berechtigung zum Betrieb des Fahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots,
- f)
- Verstöße gegen die Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer,
- 22.
- Hinweise über die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs des Fahrzeugs,
- 23.
- Angaben zum Ort, an dem das sichergestellte Fahrzeug abgestellt ist,
- 24.
- das Datum des Eingangs der Anzeige bei der Zulassungsbehörde über die Veräußerung des Fahrzeugs und das Datum der Veräußerung,
- 25.
- bei Verlegung des Wohnsitzes des Halters in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde und Zuteilung eines neuen