10.
die Kennziffer des Zulassungsbezirks einschließlich der Gemeindekennziffer,
11.
die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Fahrzeugen, für die dieser Teil ausgefertigt wurde, sowie ein Hinweis über den Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs,
12.
die Nummer der früheren Zulassungsbescheinigung Teil II und ein Hinweis auf deren Verbleib bei Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II,
13.
soweit eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt ist, ein Hinweis darauf,
14.
die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die Vordrucknummer und die Druckstücknummer der Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I,
14a.
die Druckstücknummern der Stempelplaketten,
15.
das Datum der Aushändigung und Rückgabe oder Einziehung der Zulassungsbescheinigung Teil I, wobei im Falle der internetbasierten Wiederzulassung das Datum der Aushändigung entfällt,
16.
Hinweise über die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I als Zweitschrift sowie eines Anhängerverzeichnisses und das Datum der Ausstellung,
17.
bei Ausstellung eines Internationalen Zulassungsscheins ein Hinweis darauf und das Datum der Ausstellung,
18.
eine Vormerkung zur Inanspruchnahme nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz oder dem Verkehrsleistungsgesetz,
19.
folgende Daten zur Kraftfahrzeug-​Haftpflichtversicherung:
a)
die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 4 Nummer 3 mitzuteilenden Daten,
b)
das Datum des Eingangs der Versicherungsbestätigung,
c)
Hinweise auf ein Nichtbestehen oder eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses, die Anzeige hierüber sowie
das Datum des Eingangs der Anzeige bei der Zulassungsbehörde,
d)
bei Maßnahmen der Zulassungsbehörde auf Grund des Nichtbestehens oder der Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Hinweis darauf und
e)
den Namen und die Anschrift oder die Schlüsselnummer der früheren Versicherer und jeweils die Daten zu diesen Versicherungen nach Maßgabe der Buchstaben a bis d,
20.
fahrzeugbezogene und halterbezogene Ausnahmegenehmigungen sowie Auflagen oder Hinweise auf solche Genehmigungen und Auflagen,
21.
Hinweise über
a)
Fahrzeugmängel,
b)
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung,
c)
erhebliche Schäden am Fahrzeug aus einem Verkehrsunfall,
d)
die Eintragung der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs in die Zulassungsbescheinigung Teil I,
e)
die Berechtigung zum Betrieb des Fahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots,
f)
Verstöße gegen die Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer,
22.
Hinweise über die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs des Fahrzeugs,
23.
Angaben zum Ort, an dem das sichergestellte Fahrzeug abgestellt ist,
24.
das Datum des Eingangs der Anzeige bei der Zulassungsbehörde über die Veräußerung des Fahrzeugs und das Datum der Veräußerung,
25.
bei Verlegung des Wohnsitzes des Halters in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde und Zuteilung eines neuen