- 1.
Fahrzeuge von Behörden,
- 2.
Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
- 3.
Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
- 4.
Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
- 5.
Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
- 6.
besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
- 7.
(weggefallen)
- 8.
Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a.