§ 1 BFDG - Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.