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§ 14 De-Mail-G - Jugend- und Verbraucherschutz
Stand 30.11.2021
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§ 14 Jugend- und Verbraucherschutz
Der akkreditierte Diensteanbieter hat bei Gestaltung und Betrieb der De-Mail-Dienste die Belange des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes zu beachten.