§ 4b BFStrMG - Bundesamt für Logistik und Mobilität
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§ 4b Bundesamt für Logistik und MobilitätVorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem Mautsystemgesetz.