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§ 26 TEHG - Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Stand 15.06.2021
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§ 26 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen oder Entscheidungen nach § 29 Satz 1 oder § 31 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.