§ 6 PersonalnebenkostenPersonalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für
1.
die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
2.
die Fürsorgeleistungen,
3.
die Unterstützungen,
4.
die Beiträge zu Unfallkassen,
5.
das Trennungsgeld,
6.
die Fahrkostenzuschüsse sowie
7.
die Umzugskostenvergütungen.
Diskussion zu § 6 VKFV
LX
14.03.2025 00:35
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