§ 7 VKFV - Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
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§ 7 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und BeamteVersorgungsaufwendungen sind die durch das Dienstverhältnis bedingten kalkulatorischen Kosten für künftige Versorgungsleistungen und Beihilfen für die Beamtinnen und Beamten, denen im Haushaltsjahr Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.
Diskussion zu § 7 VKFV
LX
14.03.2025 00:35
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