§ 8 VKFV - Kosten der Personalverwaltung
§ 8 Kosten der Personalverwaltung Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung.
Diskussion zu § 8 VKFV
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14.03.2025 00:35