§ 1 InsStatG - Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik
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§ 1 Insolvenz- und RestrukturierungsstatistikFür wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
Diskussion zu § 1 InsStatG
LX
17.07.2025 22:14
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