§ 1 InsStatG - Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik
§ 1 Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.