§ 1 InsStatG - Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik
§ 1 Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
Diskussion zu § 1 InsStatG
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17.07.2025 22:14