- a)
Bestätigung oder Versagung der Bestätigung des Restrukturierungsplans und Datum der Rechtskraft der Bestätigung oder Versagung,
- b)
Höhe der befriedigten Anwartschaften und die Höhe der nicht befriedigten Anwartschaften der Inhaber von Absonderungsanwartschaften gemäß dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan,
- c)
Summe der Forderungen von Restrukturierungsgläubigern und die Höhe des zur Verteilung verfügbaren Betrages gemäß dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan,
- d)
Rücknahme der Anzeige und Datum der Rücknahme,
- e)
Aufhebung der Restrukturierungssache und Datum der Aufhebung,
- f)
Datum, zu dem die Anzeige ihre Wirkung kraft Zeitablaufs verloren hat;