- wo sie die Messvorrichtung nach Nummer 4 berührt.
Der freie Durchgangsspielraum für die Messvorrichtung darf den Bereich bis 300 mm vor einem Sitz und bis zur Höhe des höchsten Punktes des Sitzpolsters nicht beanspruchen.
Sitze im Bereich der vorderen Fahrgasttüren (§ 35b Absatz 2) dürfen zur Prüfung weggeklappt werden, soweit dies einfach und ohne großen Kraftaufwand möglich und die Betätigungsart klar ersichtlich ist. - 5
- Notausstiege
- 5.1
- Notausstiege können sein:
- 5.1.1
- Notfenster, ein von den Fahrgästen nur im Notfall als Ausstieg zu benutzendes Fenster, das nicht unbedingt verglast sein muss;
- 5.1.2
- Notluke, eine Dachöffnung, die nur im Notfall dazu bestimmt ist, von den Fahrgästen als Ausstieg benutzt zu werden;
- 5.1.3
- Nottür, eine Tür, die zusätzlich zu den Fahrgasttüren und einer Fahrzeugführertür vorhanden ist, von den Fahrgästen aber nur ausnahmsweise und insbesondere im Notfall als Ausstieg benutzt werden soll.
- 5.2
- Mindestanzahl der Notausstiege
- 5.2.1
- In Kraftomnibussen müssen Notausstiege vorhanden sein, deren Mindestanzahl nachstehender Tabelle zu entnehmen ist:
Notfenster oder Nottür je Fahrzeuglängsseite Notluke Notfenster oder Nottür an der Fahrzeugvorder- oder -rückseite Kraftomnibusse mit bis zu 16 Fahrgastplätzen 1 1 oder 1 Kraftomnibusse mit bis zu 22 Fahrgastplätzen 2 1 1 Kraftomnibusse mit bis zu 35 Fahrgastplätzen 2 1 1 Kraftomnibusse mit bis zu 50 Fahrgastplätzen 3 1 1 Kraftomnibusse mit bis zu 80 Fahrgastplätzen 3 2 2 Kraftomnibusse mit mehr als 80 Fahrgastplätzen 4 2 2
Alle weiteren Fenster und Türen (ausgenommen die Fahrgast- und Fahrzeugführertüren), die die Voraussetzungen für Notausstiege erfüllen, gelten ebenfalls als Notausstiege und sind gemäß § 35f Absatz 2 deutlich zu kennzeichnen.- 5.2.2
- Sonderbestimmungen
- 5.2.2.1
- Bei Kraftomnibussen, die als Gelenkfahrzeug gebaut sind, ist jedes starre Teil des Fahrzeugs im Hinblick auf die Mindestanzahl der vorzusehenden Notausstiege als ein Einzelfahrzeug anzusehen; dabei ist die Anzahl der Fahrgastplätze vor und hinter dem Gelenk zugrunde zu legen. Für die Mindestanzahl der Notfenster und der Nottüren in der