Während einer Einführungszeit bis zum 31. Dezember 1987 gelten auch Fahrzeuge als lärmarm, deren Geräuschemissionen die Werte der Tabelle 1 um bis zu 2 dB(A) überschreiten.Lastkraftwagen mit lärmrelevanten Zusatzaggregaten wie zum Beispiel Pumpen, Standheizung, Klimaanlagen, Mülltrommeln gelten nur dann als lärmarm, wenn durch eine Zusatzprüfung festgestellt wird, dass auch diese Lärmquellen dem Stand moderner Lärmminderungstechnik entsprechen. Dies gilt in der Regel als erfüllt, wenn das Geräusch der Zusatzaggregate in deren lautestem Betriebszustand nicht lauter als in 7 m Abstand ist und keinen ton- oder impulshaltigen Geräuschcharakter aufweist. Für Zusatzaggregate kann der Stand moderner Lärmminderungstechnik durch Einzelrichtlinien festgelegt werden.
2.2
Geräuschmessverfahren
2.2.1
FahrgeräuschDas Fahrgeräusch wird auf der Messstrecke nach Abbildung 1 bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m seitlicher Entfernung von der Fahrspurmitte nach der in § 49 Absatz 2 Nummer 1 genannten Richtlinie mit folgender Abweichung ermittelt:Ein nach der in § 49 Absatz 2 Nummer 1 genannten Richtlinie notwendiges Hochschalten der Gänge aus X/2 ist in dem Gang zu beenden, in dem die höchstzulässige Motordrehzahl (zum Beispiel Abregeldrehzahl) erstmals bei Überfahren der Linie BB´ nicht mehr erreicht wird.
2.2.2
MotorbremsgeräuschDie Messung wird auf der Messstrecke nach Abbildung 1 beidseitig am beladenen Fahrzeug vorgenommen. Dabei ist diejenige Getriebestufe einzulegen, in der die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bei Nennleistungsdrehzahl des Motors am nächsten bei 40 km/h liegt. Aus der der Nennleistungsdrehzahl entsprechenden Geschwindigkeit heraus wird die Motorbremse bei Überqueren der Linie AA´ voll eingeschaltet und
der höchste A-​Schallpegel an den Messorten während der Vorbeifahrt zwischen den Linien AA´ und BB´ gemessen.

Abbildung 1Markierung der Messstrecke für das Messen des Fahrgeräuschs
2.2.3
RundumgeräuschDie Messung erfolgt am stehenden Fahrzeug gemäß Abbildung 2 an acht Messpunkten in 7 m Entfernung vom Fahrzeugumriss und in 1,2 m Höhe.Vor der Messung ist der Motor auf normale Betriebstemperatur zu bringen.Die Messung soll bei folgender Betriebsbedingung ausgeführt werden:Der Gasfußhebel ist stoßweise so weit zu betätigen, dass die Abregeldrehzahl jeweils kurz erreicht wird (Beschleunigungsstoß).Für jeden der acht Messpunkte wird der höchste hierbei auftretende A-​Schallpegel ermittelt.Lässt sich aus motortechnischen Gründen keine bestimmte Abregeldrehzahl erreichen, ist die Messung wie folgt durchzuführen.Die Drehzahl wird zunächst auf 3/4 der Nennleistungsdrehzahl konstant gehalten und dann so schnell wie möglich auf Leerlaufdrehzahl abgesenkt.Für jeden der acht Messpunkte wird der höchste A-​Schallpegel ermittelt, der während einer kurzen Einhaltung der oben angegebenen konstanten Drehzahl und der Zeit für den Drehzahlabfall auftritt. Bei Anwendung dieses Messverfahrens sind die Grenzwerte für das Rundumgeräusch gegenüber den Werten aus der Tabelle 1 um 5 dB(A) niedriger anzusetzen.