- 1.
die Arten der erfassten energieverbrauchsrelevanten Produkte, Kraftfahrzeuge und Reifen,
- 2.
bei energieverbrauchsrelevanten Produkten - a)
Inhalt und Form der Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen, der zusätzlichen Angaben sowie sonstiger Nachweise,
- b)
Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten von technischen Dokumentationen,
- c)
die Angaben, die nach Absatz 2 in der Werbung und in technischen Werbeschriften zu machen sind,
- 3.
bei Kraftfahrzeugen Inhalt und Form der Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen und der zusätzlichen Angaben wie - a)
Hinweisschilder oder Bildschirmanzeigen am Kraftfahrzeug oder in dessen Nähe am Angebots- oder Verkaufsort,
- b)
Zusammenstellung von Angaben über verschiedene Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeuggruppen durch Aushänge, Schautafeln oder Bildschirmanzeigen am Angebots- oder Verkaufsort,
- c)
Zusammenstellung von Angaben über am Markt angebotene Kraftfahrzeuge in regelmäßigen Abständen sowie deren Veröffentlichung und Verteilung,
- d)
die Angaben, die nach Absatz 2 in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen zu machen sind,
- 4.
bei Reifen - a)
Inhalt und Form der Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen, der zusätzlichen Angaben sowie sonstiger Nachweise,
- b)
Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten von technischen Unterlagen,
- c)
die Angaben, die nach Absatz 2 in technischem Werbematerial zu machen sind,
- 5.
die Messnormen und -verfahren, die zur Feststellung und Überprüfung der Konformität der nach den Absätzen 2 und 3 Nummer 1 bis 4 gemachten Angaben anzuwenden sind, sowie die vom jeweils betroffenen Wirtschaftsakteur bereitzuhaltenden Unterlagen,
- 6.
die Bestimmung von zuständigen Stellen und Behörden sowie deren Befugnisse, insbesondere Befugnisse zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung von Bezeichnungen,
- 7.
die Festlegung der Pflichten der Wirtschaftsakteure, die im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten, der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt oder der Inbetriebnahme von Produkten sowie beim Anbieten oder Ausstellen von Produkten einzuhalten sind.