§ 5 WaffRGDV - Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 5 Datenabruf im automatisierten Verfahren Die Datenübermittlung durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgt unter Nutzung des Datenaustauschstandards XWaffe oder über die von der Registerbehörde bereitgestellte Portalanwendung. § 2 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.