§ 5 Verbindlichkeit Vom 1. März 2013 an sind die gemäß den §§ 1 und 2 eingeführten Formulare verbindlich zu nutzen.
§ 6 Übergangsregelung Für Anträge, die bis zum 1. November 2014 gestellt werden, können die bis zum 24. Juni 2014 bestimmten Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weiter genutzt werden. Für Anträge, die bis zum 1. Juni 2015 gestellt werden, kann das bis zum 24. Juni 2014 bestimmte Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung weiter genutzt werden.
Schlussformel Der Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage 1 (zu § 1)
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (Fundstelle: BGBl. I 2014, 755 - 758)
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (Fundstelle: BGBl. I 2014, 755 - 758)
Anlage 2 (zu § 2 Nummer 2)
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen (Fundstelle: BGBl. I 2014, 759 - 768)
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen (Fundstelle: BGBl. I 2014, 759 - 768)
Anlage 3 (zu § 2 Nummer 1)
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen (Fundstelle: BGBl. I 2014, 769 - 779)
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen (Fundstelle: BGBl. I 2014, 769 - 779)