§ 1 AUV - Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die bei Auslandsumzügen geltenden Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften des Bundesumzugskostenrechts.
Diskussion zu § 1 AUV
LX
10.07.2025 02:50