Open user menu
§ 50 StVO - Sonderregelung für die Insel Helgoland
Stand 15.01.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.