- 1.
die näheren Anforderungen an die Seediensttauglichkeit, einschließlich der erforderlichen Nachuntersuchungen durch die Berufsgenossenschaft,
- 2.
die Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen,
- 3.
die Ausgestaltung des Seediensttauglichkeitszeugnisses,
- 4.
Voraussetzungen für die Zulassung der Ärzte, insbesondere die Anforderungen an die Befähigung und die persönliche Eignung, sowie die erforderlichen Nachweise,
- 5.
das Erfordernis einer Fortbildung der zugelassenen Ärzte,
- 6.
die näheren Einzelheiten über die Verarbeitung der Daten des Seediensttauglichkeitsverzeichnisses