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§ 48 BMG - Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Stand 30.04.2021
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§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.