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§ 159a KAGB - Feststellung des Jahresabschlusses
Stand 10.09.2021
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§ 159a Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen.