- 1.
die Art der Verschmelzung und die beteiligten Sondervermögen oder EU-OGAW,
- 2.
den Hintergrund der geplanten Verschmelzung und die Beweggründe dafür,
- 3.
die erwarteten Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens oder EU-OGAW,
- 4.
die beschlossenen Kriterien für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses,
- 5.
die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses,
- 6.
den geplanten Übertragungsstichtag, zu dem die Verschmelzung wirksam wird,
- 7.
die für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen geltenden Bestimmungen und
- 8.
bei einer Verschmelzung durch Neugründung gemäß § 1 Absatz 19 Nummer 37 Buchstabe b die Anlagebedingungen oder die Satzung des neuen Sondervermögens oder EU-OGAW.