- 1.
Größe, Art und Lage sowie Bau- und Erwerbsjahr eines Grundstücks,
- 2.
Gebäudenutzfläche, Leerstandsquote, Nutzungsentgeltausfallquote, Fremdfinanzierungsquote,
- 3.
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge,
- 4.
Verkehrswert oder im Fall des § 248 Absatz 2 Satz 1 den Kaufpreis,
- 5.
Nebenkosten bei Anschaffung von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 und des § 234,
- 6.
wesentliche Ergebnisse der nach Maßgabe dieses Unterabschnitts erstellten Wertgutachten,
- 7.
etwaige Bestands- oder Projektentwicklungsmaßnahmen und
- 8.
sonstige wesentliche Merkmale der zum Sondervermögen gehörenden Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände.