Honorarzone
IIIIIIIVV
Bewertungsmerkmale zur Ermittlung der Honorarzone bei der Tragwerksplanung
– Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifungx
– Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lastenx
– Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungenx
– Tragwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sindx
– Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerkex
Stützwände, Verbau
– unverankerte Stützwände zur Abfangung von Geländesprüngen bis 2 m Höhe und konstruktive Böschungssicherungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissenx
– Sicherung von Geländesprüngen bis 4 m Höhe ohne Rückverankerungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbautenx
– Sicherung von Geländesprüngen ohne Rückverankerungen bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen oder mit einfacher Rückverankerung bei einfachen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbautenx
– schwierige, verankerte Stützwände, Baugrubenverbauten oder Uferwändex
– Baugrubenverbauten mit ungewöhnlich schwierigen Randbedingungenx
Gründung
– Flachgründungen einfacher Artx
– Flachgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, ebene und räumliche Pfahlgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
– schwierige Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungenx
Mauerwerk
– Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifungx
– Tragwerke mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wändex
– Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung (Ingenieurmauerwerk)x
Gewölbe
– einfache Gewölbex
– schwierige Gewölbe und Gewölbereihenx
Deckenkonstruktionen, Flächentragwerke
– Deckenkonstruktionen mit einfachem Schwierigkeitsgrad, bei vorwiegend ruhenden Flächenlastenx
– Deckenkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
– schiefwinklige Einfeldplattenx
– schiefwinklige Mehrfeldplattenx
– schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Trägerx
– schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Trägerx
– Trägerroste und orthotrope Platten mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
– schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Plattenx
– Flächentragwerke (Platten, Scheiben) mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
– schwierige Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen)x
– einfache Faltwerke ohne Vorspannungx
Verbund-Konstruktionen
– einfache Verbundkonstruktionen ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwindenx
– Verbundkonstruktionen mittlerer Schwierigkeitx
– Verbundkonstruktionen mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere
Maßnahmen
x
Rahmen- und Skelettbauten
– ausgesteifte Skelettbautenx
– Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten,
bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert
x
– einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungenx
– Rahmentragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
– schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und Stabilitätsuntersuchungenx
Räumliche Stabwerke
– räumliche Stabwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
– schwierige räumliche Stabwerkex
Seilverspannte Konstruktionen
– einfache seilverspannte Konstruktionenx
– seilverspannte Konstruktionen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgradx
Konstruktionen mit Schwingungsbeanspruchung
– Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungenx
– Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgradx
Besondere Berechnungsmethoden
– schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordernx
– ungewöhnlich schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordernx
– schwierige Tragwerke in neuen Bauartenx
– Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen beurteilt werden könnenx
– Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen istx
Spannbeton
– einfache, äußerlich und innerlich statisch bestimmte und zwängungsfrei gelagerte vorgespannte Konstruktionenx
– vorgespannte Konstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
– vorgespannte Konstruktionen mit hohem bis sehr hohem Schwierigkeitsgradx
Trag-Gerüste
– einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerkex
– schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerkex
– sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüstex

15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
b)
Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
c)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
Durchführen von Verbrauchsmessungen
Endoskopische Untersuchungen
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a)
Analysieren der Grundlagen
Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
b)
Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
c)
Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
d)
Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
e)
Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
f)
Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
g)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a)
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
b)
Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
c)
Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
d)
Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
e)
Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
f)
Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
g)
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
h)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
Berechnung von Lebenszykluskosten
Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
LPH 4 Genehmigungsplanung
a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
b)
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
LPH 5 Ausführungsplanung
a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
b)
Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)
Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten
Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
c)
Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
d)
Fortschreibung des Terminplans
e)
Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
f)
Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen)
Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a)
Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b)
Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
c)
Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
d)
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
e)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
f)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a)
Einholen von Angeboten
b)
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
c)
Führen von Bietergesprächen
d)
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
e)
Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
f)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a)
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
b)
Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
c)
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
d)
Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
e)
Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
f)
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
g)
Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
h)
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
i)
Kostenfeststellung
j)
Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
k)
fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
l)
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
m)
Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
n)
Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
o)
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
p)
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
Werksabnahmen
Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
LPH 9 Objektbetreuung
a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches
Anlage 15.2 Objektliste