| 1. Grundlagenermittlung |
- a)
- Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt
- b)
- Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten
- c)
- Ortsbesichtigung
- d)
- Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad
| - –
- Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen
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| 2. Geodätischer Raumbezug |
- a)
- Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten
- b)
- Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen
- c)
- Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte
- d)
- Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses
| - –
- Entwurf, Messung und Auswertung von Sondernetzen hoher Genauigkeit
- –
- Vermarken auf Grund besonderer Anforderungen
- –
- Aufstellung von Rahmenmessprogrammen
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| 3. Vermessungstechnische Grundlagen |
- a)
- Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte
- b)
- Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten
- c)
- Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten
- d)
- Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen
- e)
- Übernehmen des Liegenschaftskatasters
- f)
- Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen
- g)
- Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten
- h)
- Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form
| - –
- Maßnahmen für anordnungsbedürftige Verkehrssicherung
- –
- Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes
- –
- Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser oder bei Nacht
- –
- Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen neben der normalen topographischen Aufnahme wie zum Beispiel Fassaden und Innenräume von Gebäuden
- –
- Ermitteln von Gebäudeschnitten
- –
- Aufnahmen über den festgelegten Planungsbereich hinaus
- –
- Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen
- –
- Eintragen von Eigentümerangaben
- –
- Darstellen in verschiedenen Maßstäben
- –
- Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren
- –
- Übernahme der Objektplanung in ein digitales Lagemodell
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| 4. Digitales Geländemodell |
- a)
- Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme
- b)
- Berechnung eines digitalen Geländemodells
- c)
- Ableitung von Geländeschnitten
- d)
- Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform
- e)
- Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form
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