- 1.
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent,
- 2.
für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 20 Prozent,
- 3.
für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 25 Prozent,
- 4.
für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 8 Prozent,
- 5.
für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent,
- 6.
für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent,
- 7.
für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent,
- 8.
für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit 15 Prozent,
- 9.
für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit 1 Prozent.