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§ 87 GNotKG - Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle
Stand 22.07.2021
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§ 87 Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle
Hält ein Notar außerhalb seiner Geschäftsstelle regelmäßige Sprechtage ab, so gilt dieser Ort als Amtssitz im Sinne dieses Gesetzes.