schriebenen Vermarktungsnormen entsprechen, sind in Spalte 3 mit G gekennzeichnet.


TEIL I
A
Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial
0001
Handfeuerwaffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm, andere Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen mit einem Kaliber von 12,7 mm oder kleiner und Zubehör, geeignet hierfür, wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung:
Nummer 0001 erfasst nicht:
a)
Waffen, besonders konstruiert für Übungsmunition, die keine Projektile verschießen können,
b)
Waffen, besonders konstruiert, um gefesselte Wurfgeschosse, die keine Sprengladung und keine Nachrichtenverbindung besitzen, über eine Entfernung von kleiner/gleich 500 m abzuschießen,
c)
Waffen für Randfeuer-​Hülsenpatronen, die keine Vollautomaten sind,
d)
,deaktivierte Feuerwaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 WaffG‘.Technische Anmerkung:Eine ,Feuerwaffe ist deaktiviert‘, wenn sie dauerhaft gemacht wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die Änderungen so vorgenommen werden, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen-​ oder pyrotechnische Munition verschossen werden können. Der Nachweis für die Deaktivierung ist nach § 8a des Beschussgesetzes zu erbringen; die Beschussämter
sind überprüfende Behörde und erteilen eine Deaktivierungsbescheinigung.
a)
Lang- und Kurzwaffen mit gezogenem Lauf, einschließlich kombinierte Waffen, Maschinengewehre, Maschinenpistolen und Salvengewehre;
Anmerkung:
Unternummer 0001a erfasst nicht folgende Waffen:
a)
Gewehre und kombinierte Waffen, die vor 1938 hergestellt wurden,
b)
Reproduktionen von Gewehren und kombinierten Waffen, deren Originale vor 1890 hergestellt wurden,
c)
Kurzwaffen, Salvengewehre und Maschinenwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden, und ihre Reproduktionen,
d)
Lang- oder Kurzwaffen, besonders konstruiert, um ein inertes Geschoss mit Druckluft oder Kohlendioxid (CO) zu verschießen,
e)
Handfeuerwaffen, besonders konstruiert für einen der folgenden Zwecke:
1.
Schlachtung von Haustieren oder
2.
Betäubung von Tieren.
b)
Waffen mit glattem Lauf wie folgt:
1.
Waffen mit glattem Lauf, besonders konstruiert für militärische Zwecke,
2.
andere Waffen mit glattem Lauf wie folgt:
a)
Vollautomaten,
b)
Halbautomaten oder Repetierer;
Anmerkung:
Unternummer 0001b2 erfasst nicht Waffen, die besonders konstruiert sind, um ein inertes Ge‑