c)
Geschütze, Haubitzen, Kanonen und Mörser, die vor 1890 hergestellt wurden,
d)
Waffen mit glattem Lauf für Jagd- oder Sportzwecke, die vor dem Nachladen nicht mehr als drei Schüsse abgeben können,
e)
Waffen mit glattem Lauf, besonders konstruiert oder geändert für einen der folgenden Zwecke:
1.
Schlachtung von Haustieren,
2.
Betäubung von Tieren,
3.
Seismische Tests,
4.
Abfeuern von industriellen Projektilen oder
5.
Entschärfung von unkonventionellen Spreng-​ und Brandvorrichtungen (USBV),Ergänzende Anmerkung:Für Disruptor siehe auch Nummer 0004 und Nummer 1A006 des Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung.
f)
Handgehaltene Abschussgeräte, besonders konstruiert, um gefesselte Wurfgeschosse, die keine Sprengladung und keine Nachrichtenverbindung besitzen, über eine Entfernung von kleiner/gleich 500 m abzuschießen.
b)
Werfer besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, wie folgt:
1.
Nebelwerfer;
2.
Gaswerfer;
3.
Pyrotechnische Werfer;
Anmerkung:
Unternummer 0002b erfasst nicht Signalpistolen.
c)
Zubehör, besonders konstruiert für die von Unternummer 0002a erfassten Waffen, wie folgt:
1.
Waffenzielgeräte und Halterungen für Waffenzielgeräte besonders konstruiert für militärische Zwecke,
2.
Tarnvorrichtungen,
3.
Lafetten,
4.
Wechselmagazine;
d)
nicht belegt
0003
Munition und Zünderstellvorrichtungen wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a)
Munition für die von Nummer 0001, 0002 oder 0012 erfassten Waffen;
b)
Zünderstellvorrichtungen, besonders konstruiert für die von Unternummer 0003a erfasste Munition.
Anmerkung 1:
Besonders konstruierte Bestandteile in Nummer 0003 schließen ein:
a)
Metall-​ oder Kunststoffbestandteile, z. B. Ambosse in Zündhütchen, Geschossmäntel, Patronengurtglieder, Führungsringe und andere Munitionsbestandteile aus Metall,
b)
Sicherungseinrichtungen, Zünder, Sensoren und Anzündvorrichtungen,
c)
Stromquellen für die einmalige Abgabe einer hohen Leistung,
d)
Treibladungen, Treibladungspulver und abbrennbare Hülsen für Treibladungen,
e)
Submunition einschließlich Bomblets, Minelets und endphasengelenkter Geschosse.
Anmerkung 2:
Unternummer 0003a erfasst nicht:
a)
Munition ohne Geschoss (Manövermunition),