- b)
- Exerziermunition mit gelochter Pulverkammer,
- c)
- andere Munition ohne Geschoss oder Munitionsattrappen, die keine für Gefechtsmunition konstruierten Bestandteile enthalten, oder
- d)
- Bestandteile, besonders konstruiert für die unter Buchstaben a, b und c dieser Anmerkung angeführte Munition ohne Geschoss oder Munitionsattrappen.
- Anmerkung 3:
- Unternummer 0003a erfasst nicht Patronen, besonders konstruiert für einen der folgenden Zwecke:
- a)
- Signalmunition,
- b)
- Vogelschreck-Munition (bird scaring) oder
- c)
- Munition zum Anzünden von Gasfackeln an Ölquellen.
- Anmerkung 4:
- Unternummer 0003a erfasst nicht Randfeuer-Hülsenpatronen des Kalibers .22.
- 0004
- Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und Sprengladungen sowie zugehörige Ausrüstung und Zubehör wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:Ergänzende Anmerkung 1:Lenk- und Navigationsausrüstung siehe Nummer 0011.Ergänzende Anmerkung 2:Flugkörperabwehrsysteme für Luftfahrzeuge (Aircraft Missile Protection System – AMPS) siehe Unternummer 0004c.
- a)
- Bomben, Torpedos, Granaten, Rauch- und Nebelbüchsen, Raketen, Minen, Flugkörper, Wasserbomben, Sprengkörper-Ladungen, Sprengkörper-Vorrichtungen und Sprengkörper-Zubehör, „pyrotechnische“ Munition, Patronen, Submunition hierfür und Simulatoren (d. h. Ausrüstung, welche die Eigenschaften einer der von Unternummer 0004a erfassten Waren simuliert), besonders konstruiert für militärische Zwecke;
- Anmerkung:
- Unternummer 0004a schließt ein:
- a)
- Rauch- und Nebelgranaten, Feuerbomben, Brandbomben und Sprengkörper,
- b)
- Antriebsdüsen von Flugkörpern oder Raketen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern.
- b)
- Ausrüstung mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- besonders konstruiert für militärische Zwecke und
- 2.
- besonders konstruiert für ,Tätigkeiten‘ im Zusammenhang mit
- a)
- von Unternummer 0004a erfasste Waren oder
- b)
- unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV);
- Anmerkung 1:
- Unternummer 0004b schließt ein:
- a)
- fahrbare Gasverflüssigungsanlagen,
- b)
- schwimmfähige elektrisch leitende Kabel zum Räumen magnetischer Minen.
- Anmerkung 2:
- Unternummer 0004b erfasst nicht tragbare Geräte, die durch ihre Konstruktion ausschließlich auf