- c)
- Geschütze, Haubitzen, Kanonen und Mörser, die vor 1890 hergestellt wurden,
- d)
- Waffen mit glattem Lauf für Jagd- oder Sportzwecke, die vor dem Nachladen nicht mehr als drei Schüsse abgeben können,
- e)
- Waffen mit glattem Lauf, besonders konstruiert oder geändert für einen der folgenden Zwecke:
- 1.
- Schlachtung von Haustieren,
- 2.
- Betäubung von Tieren,
- 3.
- Seismische Tests,
- 4.
- Abfeuern von industriellen Projektilen oder
- 5.
- Entschärfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV),Ergänzende Anmerkung:Für Disruptor siehe auch Nummer 0004 und Nummer 1A006 des Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 in der jeweils geltenden Fassung.
- f)
- Handgehaltene Abschussgeräte, besonders konstruiert, um gefesselte Wurfgeschosse, die keine Sprengladung und keine Nachrichtenverbindung besitzen, über eine Entfernung von kleiner/gleich 500 m abzuschießen.
- b)
- Werfer besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, wie folgt:
- 1.
- Nebelwerfer;
- 2.
- Gaswerfer;
- 3.
- Pyrotechnische Werfer;
- Anmerkung:
- Unternummer 0002b erfasst nicht Signalpistolen.
- c)
- Zubehör, besonders konstruiert für die von Unternummer 0002a erfassten Waffen, wie folgt:
- 1.
- Waffenzielgeräte und Halterungen für Waffenzielgeräte besonders konstruiert für militärische Zwecke,
- 2.
- Tarnvorrichtungen,
- 3.
- Lafetten,
- 4.
- Wechselmagazine;
- d)
- nicht belegt
- 0003
- Munition und Zünderstellvorrichtungen wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- a)
- Munition für die von Nummer 0001, 0002 oder 0012 erfassten Waffen;
- b)
- Zünderstellvorrichtungen, besonders konstruiert für die von Unternummer 0003a erfasste Munition.
- Anmerkung 1:
- Besonders konstruierte Bestandteile in Nummer 0003 schließen ein:
- a)
- Metall- oder Kunststoffbestandteile, z. B. Ambosse in Zündhütchen, Geschossmäntel, Patronengurtglieder, Führungsringe und andere Munitionsbestandteile aus Metall,
- b)
- Sicherungseinrichtungen, Zünder, Sensoren und Anzündvorrichtungen,
- c)
- Stromquellen für die einmalige Abgabe einer hohen Leistung,
- d)
- Treibladungen, Treibladungspulver und abbrennbare Hülsen für Treibladungen,
- e)
- Submunition einschließlich Bomblets, Minelets und endphasengelenkter Geschosse.
- Anmerkung 2:
- Unternummer 0003a erfasst nicht:
- a)
- Munition ohne Geschoss (Manövermunition),