Technische Anmerkung:Ein ,außenluftunabhängiger Antrieb‘ (AIP) gestattet es getauchten U-​Booten, das Antriebssystem ohne Zugang zu atmosphärischem Sauerstoff für einen längeren Zeitraum zu betreiben, als es sonst mit Batterien möglich wäre. Im Sinne von Unternummer 0009b4 schließt ein ,außenluftunabhängiger Antrieb‘ (AIP) nukleare Antriebssysteme nicht ein.
c)
Unterwasserortungsgeräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke, Steuereinrichtungen hierfür und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
d)
U-​Boot- und Torpedonetze;
e)
nicht belegt;
f)
Schiffskörper-​Durchführungen und -​Steckverbinder, besonders konstruiert für militärische Zwecke, die das Zusammenwirken mit Ausrüstung außerhalb eines Schiffes ermöglichen, sowie Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke;
Anmerkung 1:
Unternummer 0009f schließt Steckverbinder für Schiffe in Einzelleiter-​, Mehrfachleiter-​, Koaxial-​ und Hohlleiterausführung sowie Schiffskörperdurchführungen ein, die jeweils unbeeinflusst bleiben von (eventuellem) Leckwasser von außen und die geforderten Merkmale in Meerestiefen von mehr als 100 m beibehalten, sowie faseroptische Steckverbinder und optische Schiffskörperdurchführungen, besonders konstruiert für den Durchgang von „Laser“strahlen, unabhängig von der Wassertiefe.
Anmerkung 2:
Unternummer 0009f umfasst nicht übliche Schiffskörperdurchführungen für Antriebswellen und Ruderschäfte.
g)
geräuscharme Lager, mit einem der folgenden Merkmale, Bestandteile hierfür und Ausrüstung, die solche Lager enthalten, besonders konstruiert für militärische Zwecke:
1.
aerodynamische/aerostatische Schmierung oder magnetische Aufhängung,
2.
aktiv kontrollierte Signaturunterdrückung oder
3.
Schwingungsunterdrückung;
h)
nukleare Energieerzeugungs-​ oder Antriebsausrüstung, besonders konstruiert für in Unternummer 0009a genannte Schiffe, sowie besonders für militärische Zwecke konstruierte oder ,geänderte‘ Bestandteile.Technische Anmerkung:,Geändert‘ im Sinne von Unternummer 0009h bedeutet eine bauliche, elektrische, mechanische oder sonstige Änderung, die eine nichtmilitärische Ausrüstung mit militärischen Eigenschaften ausstattet, sodass die Ausrüstung gleichwertig zu einer für militärische Zwecke besonders konstruierten Ausrüstung ist.
Anmerkung:
Unternummer 0009h schließt „Kernreaktoren“ ein.
0010
„Luftfahrzeuge“, „Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichter-​als-Luft“, „unbemannte Luftfahrzeuge“ („UAV“), Triebwerke, „Luftfahrzeug“-​Ausrüstung, Zusatzausrüstung und Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke:Ergänzende Anmerkung:Lenk- und Navigationsausrüstung siehe Nummer 0011.
a)
bemannte „Luftfahrzeuge“ und „Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichter-​als-Luft“ sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
b)
nicht belegt;